Der Schwangerschaftstest war positiv und nun steht ein Besuch bei Deiner Frauenärztin/Deinem Frauenarzt an. Die kommenden Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind für Frauen häufig mit vielen Fragen verbunden: Was wird genau untersucht? Kann ich statt zum Arzt auch zu meiner Hebamme gehen? Und wer zahlt diese Untersuchungen eigentlich? In diesem Artikel findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine Übersicht dazu, was bei den einzelnen Untersuchungen passiert.
Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
Gesetzliche Vorsorge:
Jede Schwangere hat Anspruch auf medizinische Untersuchungen und ärztliche Beratung, die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. In Deutschland sind alle vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den sogenannten Mutterschafts-Richtlinien festgehalten. Darin ist der Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen und die ärztliche Beratungs- und Informationspflicht gegenüber werdenden Eltern genau festgelegt. Wenn Du berufstätig bist, hast Du außerdem Anspruch auf Freistellung von Deiner Arbeit für die Untersuchungen. Wenn Du privat versichert bist, kann das Vorsorgeangebot während der Schwangerschaft von dem der gesetzlichen Krankenkassen abweichen. Erkundige Dich dazu am besten direkt bei Deiner Versicherung.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):
Zusätzlich zu diesen Basis-Vorsorgeuntersuchungen, die jeder gesetzlich Versicherten zustehen, gibt es verschiedene individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Sie werden entweder aus medizinischen Gründen, wie etwa einer Risikoschwangerschaft oder bestimmten Vorerkrankungen, oder aber auf Wunsch der Patientin durchgeführt. Wenn die zusätzlichen Untersuchungen medizinisch notwendig sind, werden sie ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Wenn Du Dich hingegen auf eigenen Wunsch dazu entscheidest, musst Du selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Ein Beispiel für eine individuelle Gesundheitsleistung ist das Testen auf bestimmte Immunantikörper. Diese Untersuchung ist nicht für jede Schwangere relevant, kann jedoch für Frauen in bestimmten Berufen, etwa im medizinischen Bereich, sinnvoll sein.
Auch pränataldiagnostische Untersuchungen, bei denen gezielt nach Hinweisen auf mögliche Fehlbildungen, Chromosomenabweichungen und erblich bedingte Krankheiten gesucht wird, zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge werden sie nur dann durchgeführt, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenabweichung durch das Alter der Schwangeren erhöht ist, wenn eine auffällige Vorgeschichte oder Familienanamnese vorliegen oder Auffälligkeiten des Kindes bei der Ultraschalluntersuchung festgestellt werden. Einige pränataldiagnostische Untersuchungen werden aufgrund ihrer invasiven Techniken und unsicheren Trefferrate kritisch betrachtet und bergen gewisse Risiken. Deshalb ist Deine Ärztin/Dein Arzt in jedem Fall verpflichtet, Dich im Vorfeld über Zweck, Umfang und Konsequenzen der Untersuchungen, über mögliche psychische Belastungen durch die Befunde und ebendiese Risiken der Untersuchung aufzuklären.
Was passiert bei den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen?
Für jede Frau sind im Laufe der Schwangerschaft circa zehn Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Die Untersuchungen in regelmäßigen Abständen bieten die Chance, mögliche Risiken für Dich oder Dein Kind rechtzeitig zu erkennen und wenn notwendig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zu Beginn Deiner Schwangerschaft stehen die Vorsorgetermine inklusive dreier Ultraschalluntersuchungen monatlich an, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann zweiwöchentlich. Einige Ärztinnen/Ärzte untersuchen ihre Patientinnen auch in den ersten Schwangerschaftswochen zunächst im zweiwöchentlichen Zyklus. Wenn Du Mehrlinge erwartest, wird die Entwicklung Deiner Babys während der gesamten Schwangerschaft engmaschiger kontrolliert. Alle Vorsorgeuntersuchungen kann auch Deine Hebamme durchführen, nur wenn Du Ultraschalluntersuchungen durchführen lassen möchtest, muss dies Deine Ärztin/Dein Arzt tun. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich, Du kannst Dich also etwa abwechselnd von Deiner Hebamme und Deiner Ärztin/Deinem Arzt untersuchen lassen. Besonders bei einer Risikoschwangerschaft können regelmäßige Untersuchungen bei Deiner Ärztin/Deinem Arzt zusätzlich zum Ultraschall jedoch sinnvoll sein.
Entscheidest Du Dich für die Untersuchungen bei Deiner Ärztin/Deinem Arzt, werden dabei einige Dinge bei jeder Vorsorge untersucht:
Kontrolle von Blutdruck und Gewicht
Urinanalyse auf Bakterien, Eiweiß- und Zuckergehalt
Tasten des Standes der Gebärmutter
Kontrolle der Lage des Kindes und seiner Herztöne
Blutuntersuchungen in regelmäßigen Abständen
Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert.
Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
1. Vorsorgeuntersuchung (nach dem positiven Schwangerschaftstest):
Feststellung der Schwangerschaft (in der Regel durch Ultraschall, dieser zählt nicht zu den drei Ultraschalluntersuchungen)
Bestimmung Deiner aktuellen Schwangerschaftswoche und Berechnung des Geburtstermins (da der Zeitpunkt der Befruchtung nicht immer ganz genau bestimmt werden kann, kann der errechnete Entbindungstermin im Laufe der Schwangerschaft nochmal korrigiert werden)
Ausführliches Untersuchungsgespräch zu Deinem allgemeinen Gesundheitszustand, möglichen Vorerkrankungen und unter Umständen Befunden aus vorherigen Schwangerschaften
Klärung Deines Impfstatus
Blutabnahme und Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
Antikörpersuchtest gegen bestimmte Infektionskrankheiten, Luestest (Test auf Syphilis-Infektion), Hämoglobinbestimmung zur Feststellung von Eisenmangel und Urin-Untersuchung auf Chlamydien
Beratung zu Verhalten, Ernährung und Belastung in der Schwangerschaft, Verhalten am Arbeitsplatz und Gelegenheit für Dich, Fragen zu stellen (Informationen zu berufsbedingten Risiken und ein eventuelles berufsbedingtes Beschäftigungsverbot musst Du mit Deinem Arbeitsgeber oder einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt klären)
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Blutuntersuchung auf Toxoplasmose, Listeriose, Cytomegalie und Röteln (Virus- beziehungsweise bakterielle Erkrankungen, die zu Schädigungen am Kind führen können)
Gerade vor der ersten Vorsorgeuntersuchung hast Du vielleicht einige Fragen zum generellen Ablauf. Im Video erklärt unser LILLYDOO Frauenarzt Christian daher, was Dich genau erwartet:
2. Vorsorgeuntersuchung (1. Trimester):
Erste Ultraschalluntersuchung: Wenn dies bei der ersten Vorsorgeuntersuchung noch nicht möglich war, wird Deine Ärztin/Dein Arzt prüfen, ob sich der Embryo in Deiner Gebärmutter eingenistet hat. Damit ist die Schwangerschaft sicher bestätigt. Deine Ärztin/Dein Arzt kann nun auch feststellen, ob Du Mehrlinge erwartest.
Ausstellung Deines Mutterpasses
3. Vorsorgeuntersuchung (2. Trimester):
Abhören der Herztöne Deines Babys mit einem Dopton-Gerät (Ultraschall), frühestens ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Verschiedene pränatologische Untersuchungen wie Bluttests, um die Wahrscheinlichkeit von unterschiedlichen Chromosomenveränderungen zu bestimmen. Deine Ärztin/Dein Arzt kann Dich genauer zu den Möglichkeiten und Risiken der verschiedenen Tests informieren.
4. Vorsorgeuntersuchung (2. Trimester):
Reguläre Untersuchungen, die bei allen Terminen stattfinden
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Kontrolle der Plazentalage durch Ultraschall
5. Vorsorgeuntersuchung (2. Trimester):
Zweiter Ultraschall: Die Ärztin/der Arzt überprüft, ob alle Organe richtig angelegt sind. Außerdem werden Sitz und Struktur der Plazenta kontrolliert, die Fruchtwassermenge bestimmt und Dein Baby vermessen. Meist kannst Du jetzt auch das biologische Geschlecht Deines Kindes erfahren.
Individuelle Gesundheitsleistungen:
3D/4D Ultraschall*, zweiter Toxoplasmose- und Listeriose-Test
6. Vorsorgeuntersuchung (2./3. Trimester):
Reguläre Untersuchungen, die bei allen Terminen stattfinden
7. Vorsorgeuntersuchung (3. Trimester):
Oraler Glukosetoleranztest auf Schwangerschaftsdiabetes: Dazu isst und trinkst Du etwa eine Stunde vor der Untersuchung nichts mehr und bekommst eine Zuckerlösung zu trinken. Eine Stunde darauf wird Dir Blut abgenommen, um zu messen, wie gut Dein Körper die Zuckermenge verarbeitet.
8. Vorsorgeuntersuchung (3. Trimester):
Dritter Ultraschall zur Kontrolle von Wachstum und Herzfunktion des Babys und Sitz der Plazenta
Ab der 32. Schwangerschaftswoche finden die Vorsorgeuntersuchungen zweiwöchentlich statt
Kostenpflichtige Zusatzleistung:
9. Vorsorgeuntersuchung (3. Trimester):
Bluttest zur Hepatitis-B-Antigen-Bestimmung (HBsAg): Damit wird kontrolliert, ob Du das Hepatitis-B Virus in Dir trägst und die Gefahr besteht, es an Dein Baby zu übertragen. In dem Fall kann Dein Baby direkt nach der Geburt immunisiert werden.
10. Vorsorgeuntersuchung (3. Trimester):
Reguläre Untersuchungen, die bei allen Terminen stattfinden
Individuelle Gesundheitsleistungen:
B-Streptokokkentest (GBS-Screening, ab der 35. Schwangerschaftswoche möglich): B-Streptokokkenbakterien können in Vagina oder Darm vorkommen, sodass Dein Baby sich bei der Geburt damit infizieren kann, wenn Du sie in Dir trägst. Für Dich sind die Bakterien ungefährlich, bei Neugeborenen hingegen können sie Infektionskrankheiten wie Hirnhaut- oder Lungenentzündung auslösen. Ist der Test positiv, bekommst Du während der Geburt Antibiotika um zu verhindern, dass Dein Baby sich ansteckt. Auch wenn der Test nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen gehört, wird er empfohlen.
Ab dem errechneten Geburtstermin:
Alle zwei Tage Vorsorgeuntersuchung mit CTG
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Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen bieten die Möglichkeit, Deine eigene Gesundheit und die Deines Babys regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft. Viele werdende Mamas schätzen außerdem die Möglichkeit, zu festen Terminen Fragen und Bedenken mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt oder ihrer Hebamme besprechen zu können. Andererseits führen gerade die individuellen Gesundheitsleitungen und die Frage, welche davon Du durchführst und welche nicht, schnell zu Verunsicherung. Neben dem fachkundigen Rat Deiner Ärztin/Deinem Arzt oder Deiner Hebamme spielt auch Dein eigenes Gefühl eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, welche Untersuchungen Du als sinnvoll erachtest und welche nicht.
Wir hoffen, dass Deine Schwangerschaft möglichst komplikationslos verläuft und wünschen Dir, dass Du die Vorfreude auf Dein Baby in vollen Zügen genießen kannst!
*Die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen, die über die drei vorgesehenen Untersuchungen hinausgehen und medizinisch nicht notwendig sind sowie Untersuchungen mit dem CTG vor dem errechneten Geburtstermin gehören aktuell zu den individuellen Gesundheitsleistungen und sind ab 2021 gesetzlich verboten. Grund dafür ist die unklare Wirkung der Schallexposition auf Zellen und Gewebe und die potentielle Gefahr von Zellveränderung und -schädigung beim Ungeborenen.