Sind wir ehrlich: Behördengänge nach der Geburt sind lästig, gehören aber leider dazu – so wie die Beantragung der Geburtsurkunde. Erst mit diesem Dokument ist die Identität Deines Babys offiziell festgehalten. Alles über Fristen, Kosten und wo Du die Geburtsurkunde bekommst, verraten wir Dir in diesem Artikel.
Geburtsurkunde beantragen
Frist
Nach der Geburt hast Du drei Tage Zeit, um die Geburt Deines Babys beim Zivilstandesamt zu melden. Üblicherweise wird das vom Spital oder Geburtshaus übernommen. Wenn Du zuhause entbunden hast, meldet das medizinische Fachpersonal die Geburt. Ohne die Geburtsurkunde sind weitere wichtige Behördengänge, wie die Beantragung von Kindergeld und die Ausstellung von Ausweisdokumenten, nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Verbindliche Vornamensgebung auf Geburtsanzeige/Namenskarte
Geburtsurkunde der Eltern
Wohnsitzbestätigung des gesetzlichen Wohnorts
Eheschein / Trauurkunde oder Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern nicht verheiratet sind)
Gültige Pässe der Eltern
Falls Du Dir unsicher bist, was alles benötigt wird, frag am besten vor der Geburt im Spital nach. Dann kannst Du bereits während der Schwangerschaft alle Unterlagen zurecht legen – kurz vor der Geburt ist Dein Kopf bestimmt voll mit anderen Dingen. :)
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Inhalt der Geburtsurkunde
Die Urkunde gibt Auskunft über:
Geburtsort
Geburtsdatum
Vor- und Nachnamen
Vor- und Nachnamen sowie Heimat- und Wohnort der Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt)
Dauer und Kosten In der Regel bekommst Du die Geburtsurkunde per Post, weshalb die Zustellungsdauer variieren kann. Die Versandkosten zuzüglich einer Gebühr von 30 Franken musst Du selbst tragen.
Die Bürokratie nach der Geburt mag zwar ein bisschen nervig sein, aber wie Du siehst, sind die meisten Behördengänge nicht allzu kompliziert. Sobald alles erledigt ist, hast Du noch viel Zeit, um die ersten Tage mit Deinem Baby zu genießen.
Die Geburtsurkunde bekommst Du vom Standesamt zugeschickt. Die Beantragung übernimmt in der Regel das Spital, Geburtshaus oder das medizinische Personal bei einer Haugeburt für Dich.
Für eine Erstausstellung müssen die Pässe und die Geburtsurkunden beider Eltern vorliegen sowie eine Wohnsitzbestätigung des gesetzlichen Wohnorts und ein Eheschein / Trauurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, falls die Eltern nicht verheiratet sind. Zudem muss auch der Vorname bekannt sein.