Neben der Freude über die Schwangerschaft mischen sich oft auch ganz rationale Fragen in die Vorbereitung auf Dein Baby: „Was kostet mein Baby eigentlich und wie bezahle ich alles Notwendige?“ zum Beispiel. Damit Du dir darüber nicht allein den Kopf zerbrechen musst, haben wir Dir hier alle wichtigen Informationen zum Thema Familienzulage zusammengestellt.
Was ist die Kinderzulage?
Die Kinder- oder Familienzulage ist ein Unterstützungsgeld für Familien mit Kindern. In der Schweiz gibt es drei Arten von Familienzulagen:
Die Kinderzulage, die ab der Geburt bis zum 17. Geburtstag oder bis zum Beginn der Ausbildung gezahlt wird.
Die Ausbildungszulage, die ab Beginn der Ausbildung oder ab dem 17. Geburtstag (sofern das Kind noch die Schule besucht) gezahlt wird.
Die Geburts- oder Adoptionszulage, sofern Dein Kanton diese eingeführt hat.
Wer hat Anspruch auf die Familienzulage?
Wenn Du angestellt arbeitest und eine gewisse Einkommensgrenze überschreitest, hast Du Anspruch auf die Familienzulage. Als Selbstständige/Selbstständiger musst Du einer Familienkasse angeschlossen sein und ebenfalls eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten. Bist Du arbeitslos und erhältst entsprechende Sozialleistungen, hast Du keinen Anspruch auf die Zulage. Mehr zu den Voraussetzungen findest Du hier, auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Wie und wo wird die Familienzulage beantragt?
Arbeitest Du angestellt, sollte Dein Arbeitgeber sich um die Beantragung der Familienzulage kümmern, oder Du kannst das über ihn tun. Wenn Du selbstständig bist, musst Du selbst einen Antrag bei Deiner Familienausgleichskasse stellen. Welche Kasse für Dich zuständig ist, kannst Du auf der Website der Informationsstelle AHV/IV herausfinden. Bist Du arbeitslos, beziehst aber keine anderen Sozialleistungen, kannst Du Deinen Antrag ebenfalls bei Deiner Familienausgleichskasse stellen.
Wie hoch ist die Familienzulage?
Die Familienzulage ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und richtet sich nach dem Alter der Kinder:
Bis zum 17. Geburtstag erhältst Du pro Kind 200 Franken pro Monat (Bei Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind, bis zum 21. Geburtstag).
Für Kinder in der Ausbildung erhältst Du zwischen dem 16. und dem 26. Geburtstag 250 Franken pro Monat.
Gegebenenfalls gibt es in Deinem Kanton oder sogar über Deinen Arbeitgeber zusätzliche Zahlungen. Darüber kannst Du Dich an Deiner Arbeitsstelle oder auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen informieren.
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Wann kommt die Familienzulage?
Die Familienzulage wird immer mit Deinem Lohn ausgezahlt. Dein Arbeitgeber erhält von der Familienausgleichskasse eine Verfügung, die besagt, dass Dir die Zahlung zusteht. Nach der Auszahlung wird Deinem Arbeitgeber die Auslage dann erstattet.
Wie lange gibt es Familienzulage?
Die Familienzulage wird bis zum 17. Geburtstag Deines Kindes ausbezahlt. Danach erhältst Du bis zum 25. Lebensjahr für Dein Kind eine Zulage von mindestens 250 Franken pro Monat, solange es noch in der Ausbildung ist.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Dir einen ersten Überblick und die wichtigsten Antworten zum Thema Kindergeld geben konnte. Denke aber bitte daran, dass wir Dir keine Fachberatung ersetzen können – solltest Du weitere Fragen haben, kontaktiere das für Dich zuständige Amt, dort wird Dir sicher gerne weitergeholfen. Wir wünschen Dir eine wunderschöne Schwangerschaft und eine tolle Kennenlernzeit!
Die Familienzulage (oder Kinderzulage) ist ein staatliches Unterstützungsgeld für Familien mit Kindern.
Jeder, der angestellt oder freiberuflich arbeitet oder arbeitslos ist, aber keine anderen Sozialhilfen bezieht, kann die Familienzulage beantragen.
Die Familienzulage wird über Deinen Arbeitgeber beantragt. Arbeitest Du freiberuflich oder bist arbeitslos, ist die Familienausgleichskasse Deines Kantons zuständig.
Die Familienzulage ist einkommensunabhängig und richtet sich nach dem Alter Deiner Kinder.
Die Familienzulage wird mit Deinem Gehalt überwiesen.
Normalerweise wird die Familienzulage bis zum 17. Geburtstag Deines Kindes bezahlt, danach bekommst Du bis zum Ende der Ausbildung eine Ausbildungszulage. Unter Umständen kann die Zulage auch länger ausbezahlt werden.