Sind wir ehrlich: Behördengänge nach der Geburt sind lästig, gehören aber leider dazu – so wie die Beantragung der Geburtsurkunde. Erst mit diesem Dokument ist die Identität Deines Babys offiziell festgehalten. Erfahre hier mehr über Fristen, wo Du die Geburtsurkunde bekommst und wann Du eine internationale Geburtsurkunde brauchst.
Wann musst Du die Geburtsurkunde beantragen?
Nach der Geburt beziehungsweise nach dem Verlassen des Krankenhauses hast Du drei Tage Zeit, um die Geburtsurkunde für Dein Baby zu beantragen. Doch warum ist die Frist so kurz gesetzt? Ganz einfach: Ohne die Geburtsurkunde sind weitere wichtige Behördengänge, wie die Wohnsitzanmeldung und die Anmeldung Deines Babys bei der Krankenkasse, nicht möglich.
Die Geburtsurkunde gibt unter anderem Auskunft über den Vor- und Nachnamen, das biologische Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und über rechtliche Vertreter Deines Kindes. Keine Panik, falls Du nach der Geburt noch nicht den perfekten Vornamen für Deinen kleinen Entdecker gefunden hast – Du hast zehn Tage Zeit, beim Standesamt vorzusprechen und den Namen innerhalb von 40 Tagen nachzureichen. Noch auf der Namenssuche? Dann schau doch mal bei unserem Namensfinder in der LILLYDOO App vorbei.
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Wo bekommst Du eine Geburtsurkunde?
Du bekommst die Geburtsurkunde vom örtlichen Standesamt. In der Regel wird die Urkunde persönlich übergeben, aber auch eine postalische Zusendung ist möglich. Es gibt allerdings verschiedene Wege, wie Du die Geburtsurkunde beantragen kannst. Häufig kannst Du schon im Krankenhaus den Antrag am Babypoint ausfüllen und auch gleich einen Meldezettel sowie Staatsbürgerschaftsnachweis erhalten.
Entbindest Du zuhause oder in einem Geburtshaus, musst Du selbst beziehungsweise ein sorgeberechtigtes Elternteil die Urkunde beim Standesamt vor Ort beantragen. Mittlerweile gibt es jedoch in vielen Städten die Möglichkeit, die Geburtsurkunde online zu beantragen. Informiere Dich am besten schon während der Schwangerschaft über das Verfahren bei Dir im Ort – nach der Geburt ist Dein Kopf bestimmt voll mit anderen Dingen. :)
Unterlagen für die Beantragung der Geburtsurkunde
Geburtsanzeige aus dem Spital
Geburtsurkunden der Sorgeberechtigten (Bist Du alleinerziehend, reicht Deine Geburtsurkunde.)
Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel der Mutter (bei Verheirateten von beiden Elternteilen)
Heiratsurkunde, falls Du und Dein Partner/Deine Partnerin verheiratet seid.
Scheidungsurteil beziehungsweise Scheidungsvergleich, falls Du geschieden bist.
Sterbeurkunde, falls Du verwitwet bist.
Gegebenenfalls Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
Übrigens: Planst Du, bald ins Ausland zu ziehen oder länger im Ausland zu leben, solltest Du direkt auch eine internationale Geburtsurkunde beantragen.
Was kostet eine Geburtsurkunde?
Für eine Erstausstellung der Geburtsurkunde fallen keine Gebühren an. Es kann lediglich sein, dass Du die Versandkosten tragen musst. Solltest Du die Geburtsurkunde verloren haben – egal, ob von Dir oder Deinem kleinen Entdecker – musst Du Dir keine Sorgen machen: Das zuständige Standesamt kann Dir ganz einfach ein neues Exemplar ausstellen. Dafür fallen eine Bundesgebühr in Höhe von 7,20 Euro sowie 2,10 Euro als Bundesverwaltungsabgabe an.
Die Bürokratie nach der Geburt mag zwar ein bisschen nervig sein, aber wie Du siehst, sind die meisten Behördengänge nicht allzu kompliziert. Sobald alles erledigt ist, hast Du noch viel Zeit, um die ersten Tage mit Deinem Baby zu genießen.
Die Geburtsurkunde bekommst Du vom Standesamt. Die Beantragung übernimmt meistens das Krankenhaus für Dich. Ist das nicht der Fall oder hast Du zuhause oder in einem Geburtshaus entbunden, musst Du die Geburtsurkunde selbst beim Standesamt beantragen. Das geht vor Ort oder oft auch online.
Die Erstausstellung für Dein Baby ist kostenlos. Für jedes weitere Exemplar fällt eine Gebühr in Höhe von 9,30 Euro an.